Fahrtest
Die für den Fahrtest aufgewendete Zeit wird nur dann rückerstattet, wenn dieser absolut notwendig und unerlässlich für den durchgeführten Eingriff war.
Arbeitsabläufe werden nach einer vom Kilometerstand abhängigen Überprüfung angepasst, der im Service Entry eingegeben wurde.
Rückerstattungsrichtlinien:
- von 0 bis 7 Kilometer (4 Meilen) --> keine Erstattung
- von 8 Kilometer (5 Meilen) bis 16 Kilometer (10 Meilen) --> 0,25 Stunden
- ab 17 Kilometer (11 Meilen) -> 0,50 Stunden
- für Probefahrten über 32 Kilometer (20 Meilen) ist eine vorherige Genehmigung durch den ABM erforderlich.
Der gesamte Arbeitsaufwand für die Probefahrt kann einmal pro Service Entry (SE) geltend gemacht werden.