Rückerstattung von Teilen

Die Rückerstattung von Teilen des Garantieanspruchs wird wie folgt berechnet:

  • der zum Zeitpunkt der Garantiereparatur geltende Kaufpreis für den Händler (Händlernettopreis bei Standardbestellungen);
  • einen festen prozentualen Aufschlag (Handling), der die zusätzlichen Kosten des Händlers für das Teilehandling deckt. Entsprechende Obergrenzen für die Handhabung sind angegeben.