Rückerstattung von Teilen
Die Rückerstattung von Teilen des Garantieanspruchs wird wie folgt berechnet:
- der zum Zeitpunkt der Garantiereparatur geltende Kaufpreis für den Händler (Händlernettopreis bei Standardbestellungen);
- einen festen prozentualen Aufschlag (Handling), der die zusätzlichen Kosten des Händlers für das Teilehandling deckt. Entsprechende Obergrenzen für die Handhabung sind angegeben.