Zuweisung des Fahrzeugparks

Beim Verkauf eines Fahrzeugs wird der verkaufende Vertragshändler als „Assistenz-Vertragshändler“ gelistet. Später kann das Fahrzeug einem anderen Vertragshändler zugewiesen werden.

Der Zuweisungswechsel kann wie folgt vorgenommen werden:

  • Durch die ABM-Benachrichtigung, die die Anfrage an das Garantie-Team weiterleitet.
  • Durch das automatische System der Fahrzeugparkzuweisung beim Auftreten einer der folgenden Bedingungen:
    •  Wenn das Fahrzeug einem Gebiet, einer Region, einem Land „undefiniert“ zugewiesen ist und ein Händler eine SE eröffnet oder den Eigentümerwechsel meldet, wird das Fahrzeug diesem Händler zugewiesen.
    • Wenn das Fahrzeug die letzten beiden Eingriffe bei einer Werkstatt durchgeführt hat, wird das Fahrzeug diesem Händler zugewiesen.
    • Wenn ein Händler einen Eigentümerwechsel meldet, wird das Fahrzeug diesem Händler zugewiesen.
    • Wenn der letzte Eingriff über ein Jahr zurückliegt, wird das Fahrzeug dem Vertragshändler zugewiesen, der die letzte Arbeit durchgeführt hat.
    • Bei einem Gebietswechsel (oder in EMEA von Europa nach MEA und umgekehrt) wird das Fahrzeug bereits beim ersten Werkstattbesuch dem neuen Händler zugewiesen.
    • ○Bei Ein- oder Ausfuhr aus Amerika wird das Fahrzeug automatisch als EFM (Exported to Foreign Market) identifiziert und dem neuen Händler zugewiesen.

Die PDI-Center (falls vorhanden) sind von der automatischen Zuweisung des Fahrzeugparks ausgeschlossen.

Sie können diese Richtlinien auch im Rundschreiben „MAS002645 - Zuweisung des Kundendienst-Fahrzeugparks” nachlesen.